Die Konsulate von Panama stellen KEINE Apostille für Dokumente aus.

Um panamaische Dokumente mit einer Apostille zu versehen, wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Ministerio de Relaciones Exteriores
Departamento de Autenticación y Legalización
Ave. Ricardo J. Alfaro,
Centro Comercial Sun Towers Mall
Ciudad de Panamá
Tel.: + (507) 511-4045 / 511-4046

Die konsularische Sektion beglaubigt ausschließlich deutsche Dokumente zum Zweck der Anerkennung in Panama
Die Voraussetzungen sind:
• das Originaldokument (dieses muss vom Landgericht, dem Regierungspräsidium oder der IHK Ihrer Stadt vorbeglaubigt sein),
• eine Kopie des Originaldokuments,
• einen frankierten Rückumschlag,
• eine Zahlung von 30,00 Euro für die Legalisierung, zahlbar per Überweisung auf das Konsulatskonto oder per Verrechnungscheck.

Nur mit Vorbeglaubigung von Landgericht, IHK und Regierungspräsidium stellen wir eine Beglaubigung aus. Dokumente ohne Unterschrift werden nicht beglaubigt.
Bitte kontaktieren Sie uns, um über die Beglaubigung zu sprechen, bevor Sie eine Überweisung tätigen.

Im Falle einer Überweisung nutzen Sie bitte folgende Kontodaten:

Botschaft der Rep. Panama
>Konsulatsabteilung<
IBAN: DE72 1004 0000 0262 7560 00
BIC: COBADEFFXXX