Einreisebestimmungen für Panama
Deutsche Staatsbürger oder Personen, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sind, können ohne Visum für einen Aufenthalt von maximal drei Monaten (90 Tagen) nach Panama einreisen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• gültiger Reisepass, mindestens drei Monate gültig
• gültiges Rück- oder Weiterreiseticket von Panama aus (Flug-, Schiffs- oder Busticket)
• ausreichend finanzielle Mittel (500 Dollar in bar oder eine Kreditkarte)
Mit Dekret vom 14. September 2022 hat Panama alle durch COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, wenden Sie sich bitte an: Servicio Nacional de Migración Panamá.
Ausnahmen von der Visumpflicht
Im Gesetz über Touristenvisa für die Einreise in die Republik Panama, dem Exekutivdekret Nr. 521 von 2018 wird wie folgt festgelegt: Alle Personen mit visumpflichtigen Staatsangehörigkeiten, die ein gültiges Visum oder einen gültigen und unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen, der ordnungsgemäß von Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Commonwealth of Australia, der Republik Korea, dem Staat Japan, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der Republik Singapur und einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellt wurde, dürfen ohne ein panamaisches Visum in das Hoheitsgebiet von Panama einreisen.
Artikel 2: Das von den im vorstehenden Artikel genannten Ländern erteilte Visum muss für die mehrfache Einreise gelten, zuvor im Hoheitsgebiet des erteilenden Staates verwendet worden sein und darf zum Zeitpunkt der Einreise in das panamaische Hoheitsgebiet nicht weniger als sechs (6) Monate gültig sein. Wenn diese folgenden Anforderungen erfüllt werden, trifft das oben genannte Dekret für die entsprechende Person zu und es gelten folgende Einreisebedingungen:
- Ihr Reisepass ist noch mindestens drei (3) Monate gültig.
- Sie verfügen über ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer Restgültigkeit von sechs (6) Monaten aus EINEM der folgenden Länder: Kanada, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Commonwealth of Australia, die Republik Korea, der Staat Japan, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Republik Singapur oder eines der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
Hinweis: Diese Visa müssen noch mindestens sechs (6) Monate ab dem Datum der Einreise nach Panama gültig sein und einmal benutzt worden sein vor der Ankunft im panamaischen Hoheitsgebiet. Bitte beachten Sie, dass Transitvisa für die mehrfache Einreise, wie z. B. das US-Visum der Klasse C, nicht akzeptiert werden.
- Sie müssen dieses Visum zur Einreise in das Land verwendet haben. Wenn Sie zum Beispiel ein Visum aus Deutschland oder der Tschechischen Republik haben, müssen Sie mit diesem Visum nach Deutschland oder in die Tschechische Republik eingereist sein, um die Visumsbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
- Die Migrationsbehörden akzeptieren die Befreiung von der Visumpflicht gemäß dem Exekutivdekret Nr. 521, wenn die Person einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland oder der Tschechischen Republik besitzt. *Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Verbindung mit einem blauen Pass (Flüchtlingsstatus) haben, prüfen Sie bitte die nachstehenden Informationen.
- Außerdem müssen Sie bei der Einreise einen Nachweis über Ihre Zahlungsfähigkeit in Höhe von mindestens 500,00 USD vorlegen.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass noch mindestens drei Monate gültig ist und Sie ein Rückflugticket haben.
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage, aber es ist möglich, bei der Nationalen Einwanderungsbehörde eine TOURISTISCHE VERLÄNGERUNG gemäß dem Exekutivdekret Nr. 320 vom 8. August 2008 zu beantragen.
Die Botschaft stellt keine Visumsverlängerungen aus. Diese müssen direkt bei der nationalen Einwanderungsbehörde bei der Ankunft in Panama beantragt werden. https://www.migracion.gob.pa/permisos-y-requisitos-para-visas/permisos-migratorios
Flüchtlingsstatus und von Deutschland oder der Tschechischen Republik ausgestellte blaue Pässe
Gemäß Abschnitt 17 der Durchführungsverordnung 320 von 2018 müssen Personen mit einem blauen Pass und in Verbindung mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland oder der Tschechischen Republik aufgrund ihres Flüchtlingsstatus ein Touristenvisum für die Einreise nach Panama beantragen.
Voraussetzungen und Beantragung eines Einreisevisums für Panama
Um ein Touristenvisum bei der Botschaft von Panama in Berlin, Deutschland, zu beantragen, muss der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland oder der Tschechischen Republik haben. Diese Art von Visum ist ein Mehrfach-Einreisevisum, das für ein (1) Jahr gültig ist und einen maximalen Aufenthalt von dreißig (30) Tagen pro Besuch erlaubt. In der Anlage finden Sie die Liste der Visumanforderungen und das Antragsformular.
Zu den Anforderungen gehört das Antragsschreiben, in dem der Antragsteller den Grund für seinen Besuch in Panama angeben muss. Es muss an Seine Exzellenz Enrique A. Thayer Hausz, Botschafter von Panama, adressiert sein. Wenn der Antragsteller kommerzielle Zwecke verfolgt und (s)ein Unternehmen vertritt, kann das Unternehmen das formelle Schreiben in seinem Namen ausstellen. Wenn der Antragsteller eine Einladung von einem Freund oder Verwandten hat, der in Panama wohnt, muss ein notariell beglaubigtes Schreiben in spanischer Sprache oder mit spanischer Übersetzung, wenn es in einer anderen Sprache verfasst ist, von der einladenden Person ausgestellt und vorgelegt werden; dieses Einladungsschreiben muss ebenfalls an Seine Exzellenz Enrique A. Thayer Hausz gerichtet sein und ausdrücklich angeben, wer die Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers übernimmt.
Sobald alle Dokumente der Antragsteller bereitstehen, muss er einen Termin mit dem Konsularischen Dienst vereinbaren, um die Dokumente persönlich in der Botschaft, Wichmannstraße 6, 10787 Berlin, zu übergeben.
Hinweis: Ist der Antragsteller nicht in der Lage, persönlich zu erscheinen, kann er in einem notariell beglaubigten Schreiben einen Vertreter, z. B. ein Familienmitglied oder ein Reisebüro, bevollmächtigen, in seinem Namen zu erscheinen. Dem Schreiben sind Fotokopien der Ausweise sowohl des Antragstellers als auch des Vertreters beizufügen. Der Vertreter kann auch den Reisepass zurückfordern, sobald das Visum genehmigt ist, sofern dies in dem Schreiben angegeben ist.
Zahlung der Visumgebühr – 60,00 Euro
Für die Zahlung der Visumgebühr muss der Antragsteller bei der Botschaft einen Betrag von 60 Euro in bar entrichten (nicht erstattungsfähig). Bei dieser Art der Zahlung wird die Botschaft die Überweisung durchführen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nicht zurückerstattet werden kann, wenn der Antragsteller den Visumantrag stornieren möchte.
Nach Erhalt der Visumgebühr und der vollständigen, ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen sendet die Botschaft den Antrag zur Prüfung an die Online-Plattform des Nationalen Migrationsdienstes (SNM). Dieser Vorgang dauert etwa dreißig (30) bis sechzig (60) Tage! Sobald der SNM seine ausdrückliche Genehmigung an die Botschaft sendet, wird der Antragsteller per E-Mail informiert und ein Termin für die Freigabe des Passes festgelegt.